gallery/untitled design (32)

1. Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis, Verbindlichkeiten, Leistungen und Zahlungen der Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur GHOSTWRITER-AGENTUR.ch als Eigentümerin der Domain www.ghostwriter-agentur.ch – im Folgenden GHOSTWRITER-AGENTUR.ch genannt – und dem Auftraggeber. Sie werden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer des Projekts.

2. Angebot und Auftrag

2.1 Die Angebote von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Der Vertragsschluss erfolgt durch Bestellung per E-Mail / telefonisch durch den Kunden und – damit verbunden – durch Überweisung der 1. Teilzahlung auf das Bankkonto von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch oder via PayPal direkt auf der Homepage www.ghostwriter-agentur.ch. Für den Vertragsschluss genügt die Anzahlung. Der Ghostwriter wird erst nach getätigter Anzahlung / Teilzahlung tätig.

2.2 GHOSTWRITER-AGENTUR.ch behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen, formalen oder aus anderen Gründen auch abzulehnen. Ebenso verfährt sie mit Anfragen bezüglich akademischer Arbeit, die darauf abzielen, 1:1 an der jeweiligen Fachhochschule / Universität abgegeben und nicht als Vorlage betrachtet zu werden.

2.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass die Projekte von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch Unikate darstellen.

2.3.1 Bei akademischen Arbeiten handelt es sich um Vorlagen und Entwürfe, die der Auftraggeber nach eigenem Ermessen unverändert verwendet, ergänzt oder in irgendeiner Weise ändert. GHOSTWRITER-AGENTUR.ch weist ausdrücklich darauf hin, dass die von uns erstellten akademischen Arbeiten als Vorlagen und Entwürfe zu betrachten und nicht eins zu eins oder in Teilen als eigene Leistung an einer Hochschule eingereicht werden dürfen / sollten. Die weitere Vorgangsweise obliegt allein der Verantwortung des Auftraggebers.

2.3.2 Ansprachen dürfen nur für den jeweiligen Zweck und ohne Zustimmung von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch niemals weiterverwendet oder veröffentlicht werden.

2.3.3 Für nicht akademische Manuskripte erhebt GHOSTWRITER-AGENTUR.ch keine Namennennungsrechte.

2.4 GHOSTWRITER-AGENTUR.ch versichert dem Auftraggeber, jedes Projekt akademischer und nichtakademischer Art nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Eine Erfolgsgarantie ist jedoch ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Arbeiten von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch werden einem Lektorat sowie Korrektorat unterzogen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auch eine Plagiatsprüfung durchgeführt. Weitere Details zum Leistungsumfang sowie Termine für Teillieferungen und Endlieferungen sind im Angebot bzw. in der Rechnung von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch angeführt.

3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei missverständlichen Formulierungen im bereits vorhandenen Text zur Klärung beizutragen. Weiter verpflichtet er sich, dem Ghostwriter die für die Entstehung der Arbeit nötigen Informationen zukommen zu lassen. Schließlich wird der Auftraggeber dazu angehalten, Literatur und Quellen, die dem Ghostwriter nicht zugänglich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.3 Der Auftraggeber hat darüber hinaus die Möglichkeit, jede Art von Literatur, Unterlagen und Informationen, die für die Entstehung der Arbeit erforderlich sind, rechtzeitig hochzuladen und dem Ghostwriter zur Verfügung zu stellen. Oder GHOSTWRITER-AGENTUR.ch übernimmt die Besorgung der Literatur.

3.4 Im Rahmen des Projekts steht dem Ghostwriter Gestaltungsfreiheit zu, außer es wurde etwas anderes vereinbart oder es wurden vor Beginn der Bearbeitung konkrete und unmissverständliche Vorgaben durch den Auftraggeber an GHOSTWRITER-AGENTUR.ch mitgeteilt.

4. Fristen zur Abgabe der Arbeit

4.1 Termine werden zwischen GHOSTWRITER-AGENTUR.ch und dem Auftraggeber vereinbart.

4.2 Termine für Teillieferungen und Abgabe von Arbeiten werden für jeden Auftrag einzeln vereinbart.

4.3 Sollte ein Termin absehbar nicht eingehalten werden können, verpflichtet sich GHOSTWRITER-AGENTUR.ch, den Auftraggeber sofort darüber zu informieren und einen neuen Termin zu fixieren. Dem Auftraggeber steht es zu, im Fall einer erheblichen Terminüberschreitung von dem Auftrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind jedoch zu bezahlen.

4.4 Für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Ghostwriters) sowie für Leistungsverzögerungen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, übernimmt GHOSTWRITER-AGENTUR.ch keine Haftung. GHOSTWRITER-AGENTUR.ch ist berechtigt, das Erbringen der Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sie wird den Auftraggeber über Verzögerungen infolge höherer Gewalt rechtzeitig unterrichten.

 5. Honorar und Zahlungsmodalitäten

5.1 Der Auftraggeber kann die gesamte Summe einmalig oder in Teilzahlungen überweisen. Für Ratenzahlungen gilt: Erst nach getätigter Überweisung wird der Ghostwriter tätig. Dies gilt für jede weitere Teillieferung der Arbeit: Erst nach getätigter Überweisung setzt der Ghostwriter die Arbeit fort. Verspätete Teilzahlungen bedeuten eine Verschiebung der Abgabetermine um die entsprechende Zeit. Unterlassene Überweisungen bedeuten den Abbruch des laufenden Auftrages und die Auflösung des Geschäftsverhältnisses.

5.2 Fixpreise können nicht genannt werden. Jeder Auftraggeber erhält ein individuelles Angebot. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Fachgebiet, den Wünschen des Auftraggebers und dem vorgegebenen Zeitrahmen sowie den eventuell anfallenden Fahrtkosten. Für Arbeiten, die an Feiertagen und Wochenenden oder innerhalb kürzester Zeit erledigt werden sollen, wird ein höheres Honorar in Rechnung gestellt. Preise und Angebote gelten ausschließlich für einen Auftrag.

6. Lieferung

6.1 GHOSTWRITER-AGENTUR.ch sendet die erstellten oder bearbeiteten Texte und Projekte dem Auftraggeber prinzipiell per E-Mail zu. Eine andere Versandart (Express-Zustellung, Papierausdruck etc.) ist kostenpflichtig und vom Auftraggeber zu tragen.

6.2 GHOSTWRITER-AGENTUR.ch haftet nicht für den Versand oder die elektronische Übermittlung der Texte oder für sonstige Mängel. Ebenso wenig kann GHOSTWRITER-AGENTUR.ch für Verzögerungen oder sonstige Mängel, die durch unklare Auftragserteilung oder durch falsch oder missverständliche formulierte Mitteilungen des Auftraggebers entstanden sind, zur Verantwortung gezogen werden.

7. Pflichtverletzung und Rücktrittsrecht

7.1 Verletzt der Auftraggeber die AGB, wird die Tätigkeit abgebrochen. Für den Auftraggeber besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars, noch kann er sonstige Ansprüche geltend  machen.

7.2 Tritt der Auftraggeber aus Gründen vom Vertrag zurück, die nicht von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch zu verantworten sind, sind bereits erbrachte Leistungen angemessen zu bezahlen.

7.3 Wenn binnen 1 Woche kein geeigneter Ghostwriter gefunden wurde und der Auftraggeber bereits eine Anzahlung getätigt hat, tritt GHOSTWRITER-AGENTUR.ch vom Vertrag zurück und erstattet die geleistete Anzahlung in voller Höhe binnen 5 Tagen nach erfolgter Kündigung zurück.

8. Vertraulichkeit

GHOSTWRITER-AGENTUR.ch verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu erstellenden und zu bearbeitenden Projekte. Die Daten des Auftraggebers werden ebenfalls vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Reklamation, Nachbesserungswünsche und Haftung

9.1 Nach Fertigstellung des Projekts hat der Auftraggeber höchstens 5 Tage Zeit, um kleine inhaltliche Änderungswünsche bekanntzugeben. Diese Wünsche kann er einmalig äußern. Es handelt sich hierbei um minimale Änderungen bzw. Ergänzungen, die in etwa 30 Minuten in Anspruch nehmen. Dafür sind exakte Kennzeichnungen im Text sowie detaillierte Angaben von Seiten des Auftraggebers unbedingt erforderlich. Für die Umsetzung der Wünsche werden wissenschaftliche Maßstäbe angelegt, die Entscheidung verbleibt somit GHOSTWRITER-AGENTUR.ch. Alle weiteren Änderungen sind kostenpflichtig. Neue Kapitel einzubauen oder gar die Änderung ganzer Kapitel und Kapitelteile bedeuten beispielsweise eine neue kostenpflichtige Auftragserteilung und können daher im Rahmen des ursprünglichen Auftrags nicht bewerkstelligt werden.

9.2 Erfolgt innerhalb der genannten 5 Tage nach Abgabe der Arbeit kein Änderungswunsch durch den Auftraggeber, gilt die Arbeit als inhaltlich angenommen. Der Auftraggeber verzichtet somit auf sämtliche weitere Änderungsansprüche.

9.3 Analoges gilt für nicht akademische Arbeiten wie Buchprojekte, Manuskripte, Biographien, Lebens- und Familiengeschichten etc. Weiteres sieht Pkt. 10.2!

9.4 Bei Ansprachen hat der Auftraggeber die Möglichkeit, innerhalb von 2 Tagen nach Abgabe der Rede durch GHOSTWRITER-AGENTUR kleine inhaltliche, etwa 10 Minuten Zeit beanspruchende Änderungswünsche anzubringen. Die Änderung der ganzen Rede bedeutet eine neuerliche kostenpflichtige Auftragserteilung und kann daher im Rahmen des ursprünglichen Auftrags nicht bewerkstelligt werden.

10. Nutzungsrechte

10.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Honorars und Abgabe des akademischen Manuskripts die Nutzungsrechte. GHOSTWRITER-AGENTUR.ch verzichtet somit auf das Namennennungsrecht. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug zur Geheimhaltung unserer Urheberschaft.

10.2 Bei nicht akademischen Arbeiten verzichtet GHOSTWRITER-AGENTUR.ch ebenfalls auf das Namennennungsrecht, außer es ist etwas anderes vereinbart (z.B. Co-Autorenschaft).

10.3 Bei Ansprachen bleibt das Nutzungsrecht bei GHOSTWRITER-AGENTUR.ch. Der Auftraggeber darf die Ansprache ohne Zustimmung von GHOSTWRITER-AGENTUR.ch nicht weiterverwenden oder veröffentlichen.

11. Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Uster, Kt. Zürich, Schweiz

 

Carouge, Genf, 18.03.2022.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB